Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die "standardisierte" Grundlage für Versicherungsverträge. Sie werden einheitlich den Verträgen einer Versicherungsgesellschaft zugrunde gelegt. Rechtswirksamkeit erlangen die AVB durch die Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft, Bestandteil des Versicherungsvertrages zu werden. Bei Antragstellung für einen Versicherungsvertrag hat die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer schriftlich über die AVB zu informieren (§ 7 VAG), sofern dieser kein Kaufmann ist.

In den AVB müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Bestimmung der Leistungsverpflichtung des Versicherers und etwaige Leistungsausschlüsse;
  • Art, Umfang und Fälligkeit der Versicherungsleistung;
  • Vertragliche Gestaltungsrechte sowie Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles;
  • Verlust des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag bei Fristversäumnis;
  • inländischer Gerichtsstand;
  • Grundsätze und Maßstäbe der Beteiligung an Überschüssen.

Die Kenntnis der AVB ist für den Versicherungsnehmer insbesondere im Hinblick auf etwaige Leistungsausschlüsse bzw. -beschränkungen wichtig. So kann etwa in den AVB geregelt sein, dass bereits die einfache Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers eine Leistungseinschränkung der Versicherungsgesellschaft begründet.

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