Schäden an der eigenen oder fremden Sache können bereits während der Bauzeit eines Gebäudes entstehen. Dagegen schützt eine Bauherrenversicherung, die es in zwei Formen gibt. Erst beide Formen zusammen ergeben einen ausreichenden Schutz des Bauherren bzw. Bauobjektes:
- Die Bauleistungsversicherung schützt gegen Schäden an eigenen, fertig gestellten Gebäudeteilen aufgrund von Feuer, Hochwasser, Regen und Sturm. Versichert sind auch Diebstahl, Böswilligkeit, Materialfehler und Ungeschicklichkeit bei der Bauausführung.
- Die Bauherrenhaftpflichversicherung schützt gegen Schäden, die andere Personen wie z. B. spielende Kinder aufgrund des Bauojektes erleiden. Dem Bauherren obliegt zwar uneingeschränkt die Verkehrssicherung der Baustelle, doch leistet eine Privathaftpflichtversicherung in solchen Fällen i. d. R. nur begrenzt.