Die Besonderen Versicherungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). In ihnen werden Regelungen für bestimmte Zweige oder Produkte innerhalb einer Sparte getroffen, zum Beispiel zur
Privathaftpflichtversicherung in Ergänzung zu den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB). Die Regelungen haben rechtlich Vorrang vor den AVB.