Wird eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die
Versicherungssummen den tatsächlichen
Versicherungswert, liegt eine sogenannte
Doppelversicherung vor. Im Versicherungsfall haften die beteiligten Gesellschaften gesamtschuldnerisch, doch darf die Entschädigungssumme die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen.
Bei unbeabsichtigter Doppelversicherung wie z. B. zwei bestehenden
Haftpflicht- und
Hausratversicherungen der Partner nach einer Heirat, kann der
Versicherungsvertrag mit der
kürzeren Vertragslaufzeit problemlos gekündigt werden.
Eine Doppelversicherung, die in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurde, begründet die Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaften.