Die Fahrzeugversicherung bietet keinen Versicherungsschutz bei
- reinen Brems-, Bruch- und Betriebsschäden;
- Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt ("Wettrennen");
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Erdbeben, innere Unruhen, Kernenergie, Krieg und Verfügungen von hoher Hand.