Generationenvertrag
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) basiert auf dem Gedanken des Generationenvertrages. Diese Vereinbarung auf Vertrauensbasis bedeutet, dass die heutigen Erwerbstätigen die Mittel für die derzeitige Rentnergeneration aufbringen. Zum Ausgleich wird die folgende Generation die Renten der heutigen Beitragszahler finanzieren.
Steigt die Zahl der Rentner und verlängert sich die Rentenbezugsdauer durch höhere Lebensalter, so steigt auch der Bedarf an finanziellen Mitteln. Diesen Bedarf müssen die Beitragszahler decken. Sinkt zum gleichen Zeitpunkt deren Zahl oder das Durchschnittseinkommen, so stehen der Rentenversicherung weniger Mittel zu Verfügung. Als Folge müssen höhere Beiträge erhoben werden.
Heute kommen zwei Beitragszahler für einen Rentner auf, etwa im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf eins zu eins verändert haben.
Hinweis:
Nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes nimmt die Lebenserwartung - wie in den letzten Jahrzehnten - weiter zu. Im Durchschnitt haben neugeborene Jungen derzeit eine Lebenserwartung von 77 Jahren und 9 Monaten, Mädchen von 82 Jahren und 9 Monaten (Quelle: Statistisches Bundesamt; Stand 2012).
Der Generationenvertrag als vorherrschendes Finanzierungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich insbesondere in der Not der Nachkriegszeit bewährt. Die aktuell Beschäftigten zahlen danach unmittelbar die fälligen Renten. Es bestehen bis auf eine auf maximal wenige Monate bemessene Reserve keine Rücklagen, aus denen Rentenverpflichtungen getragen werden können. Dieses Finanzierungssystem stellt sich heute als nachteilig heraus, weil durch die oben dargestellten Entwicklungen die Renten sinken und die Beitragslasten steigen müssen.
Die Politik muss auch die Verantwortung für künftige Generationen im Blick behalten. Der noch vorhandene Konsens über den Generationenvertrag ist nachhaltig gefährdet.