Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Zuzahlungen bis zu einer Höhe von 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr zu zahlen. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt diese Grenze 1 %.
Faktoren zur Beurteilung der
Belastungsgrenze sind
- die zu berücksichtigenden Angehörigen,
- die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie
- die Höhe der im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen.