Gesetzliche Krankenversicherung - Bonusprogramme
Nach § 65a SGB V können seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 auch die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Satzungen finanzielle Anreize für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten vorsehen.
Viele Krankenkassen bieten inzwischen ein solches Bonus- oder Prämienprogramm an. Dazu gehört zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Auch wer die hausarztzentrierte Versorgung (sogenanntes Hausarztmodell) wahrnimmt, sich in ein zugelassenes strukturiertes Behandlungsprogramm oder in eine integrierte Versorgung einschreibt, kann mit einem Bonus rechnen.
Über die konkrete Ausgestaltung der Bonusprogramme entscheidet jede Krankenkasse in einem gewissen Umfang selbst. Die Belohnung für die Versicherten kann eine Ermäßigung bei den Zuzahlungen sein, zum Beispiel eine Rückerstattung der Praxisgebühr, aber auch eine Beitragsermäßigung oder Sachprämien.