Die Altersrente ist für die meisten Rentner das wichtigste Einkommen im Alter. Grundsätzlich liegt das Rentenalter für eine Altersrente bei 65 Jahren. Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz, das zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist, bewirkt eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ab 2012. Jahrgänge ab 1964 können dann erst mit 67 Jahren eine ungekürzte Rente beantragen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann aber auch vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehen. Oft kommt es dann aber zu einer prozentualen Kürzung der Rente. Renten wegen Alters werden geleistet als
- Regelaltersrente,
- Altersrente für langjährig Versicherte,
- Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige,
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute,
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit,
- Altersrente für Frauen.
Hinweis:Rentner, die noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Hinzuverdienstgrenzen einhalten, wenn sie noch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Überschreiten der sogenannten allgemeinen Hinzuverdienstgrenze muss die Altersrente allerdings nicht vollständig entfallen. Vielmehr ist eine Altersrente als Teilrente in Höhe von einem Drittel, der Hälfte oder zwei Dritteln der Vollrente zu leisten, wenn die jeweiligen individuellen Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.