Die
gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und - ebenso wie die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - eine
Pflichtversicherung.
Kennzeichen der gesetzlichen Unfallversicherung sind:
- das Haftungsersatzprinzip:
Die GUV deckt das Risiko ab, dass ein Arbeitnehmer bei der Beschäftigung einen Unfall bzw. eine Berufskrankheit erleidet;
- das soziale Schutzprinzip:
Ein Arbeitnehmer hat aus der GUV auch dann Leistungsansprüche, wenn den Arbeitgeber kein Verschulden trifft oder sich ein Unfall auf dem Weg zu oder von der Arbeit ereignet hat.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind 23 gewerbliche und 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften sowie 27 Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die im Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen sind. In ihr sind mehr als 80 % der Wohnbevölkerung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, insbesondere alle abhängig Beschäftigten, Kindergarten- und Hortkinder, Schüler und Studenten.
Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).