Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsfall

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet grundsätzlich bei Arbeitsunfällen (§ 8 SGB VII) sowie bei Berufskrankheit (§ 9 SGB VII).

Außerdem besteht Versicherungsschutz bei der Gesundheitsschädigung eines ungeborenen Kindes (§ 12 SGB VII), für mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls (§ 11 SGB VII) sowie für Sachschäden, die bei Hilfeleistungen entstanden sind (§ 13 SGB VII).

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, jeden tödlichen Unfall und alle Unfälle von Arbeitnehmern, aufgrund derer für mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit besteht, sowie jeden Anhaltspunkt für eine Berufskrankheit der für ihn sachlich und örtlich zuständigen Berufsgenossenschaft anzuzeigen (§ 193 SGB VII).

Suche

Persönliche Beratung

Lassen Sie sich von uns persönlich und individuell beraten. Für Sie und Ihre Themen engagieren wir uns gerne und finden so die optimale Lösung für Ihre Anliegen.

Versicherungsoptimierung

Ihre Versicherungen werden von unseren Fachleuten umfangreich analysiert und Sie erhalten schriftlich Vorschläge zur Optimierung bei Leistung und Beitrag. Natürlich kostenlos, für: Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

Mitgliedschaft

Profitieren auch Sie von den vielfältigen Vorteilen, die Ihnen der VWA e.V. und seine Kooperationspartner bieten. Werden Sie Mitglied, beziehen Sie Leistungen und Services und sparen Sie in vielen Bereichen bares Geld.

AIG Europe Limited
Allianz Versicherungen
Alte Leipziger Versicherungen
Axa Versicherungen
Badische Versicherungen
Condor Versicherungen
D. A. S. Rechtsschutzversicherung
DMB Rechtsschutz
ERGO Versicherungen
Generali Versicherungen
Gothaer Versicherungen
HDI Versicherung AG
InterRisk Vienna Insurance Group
VKB Versicherungskammer Bayern
KS/Auxilia Rechtsschutz
Mannheimer Versicherungen
Rhion Versicherungen
R+V Versicherung
Swiss Life AG
WÜBA
Wüstenrot & Württembergische AG
Zurich Versicherung