Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Allerdings müssen Auslandsaufenthalte von mehr als einem Jahr gesondert versichert werden. Nicht versichert ist ferner ständig bewohnter Wohnraum im Ausland wie z. B. eine Zweitwohnung. Der Geltungsbereich weiterer Leistungsformen ergibt sich z. T. aus den Umständen selber wie z. B. dem Standort des versicherten Öltanks oder dem Ort des vermieteten Eigenheims.
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