Haftpflichtversicherung - Umweltschäden
Umweltschäden sind zunächst vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (§ 4 AHB). Diese Schäden sind über eine besondere Umwelthaftpflichtversicherung versicherbar.
Der Ausschluss gilt nicht für private Risiken, da die entsprechende Regelung des § 4 AHB hier abbedungen ist. Bei privaten Risiken werden Umweltschäden über die sog. "Restrisiko"-Bedingungen versichert, in denen haushaltsübliche Gebinde versichert werden. Als Ausnahme von der Ausnahme gelten wiederum private Heizöltanks, die über eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden müssen.