Hinterbliebenenzusatzversorgung
Die Hinterbliebenenzusatzversorgung (HiZV) schafft die Möglichkeit, eine hinterbliebene Person in der privaten Rentenversicherung abzusichern. Dabei werden für den Hinterbliebenen wahlweise eine Rentenzahlung in einer anteiligen Höhe der Ursprungsrente oder ein fester Betrag vereinbart.
Beispiel:
Ein 40-jähriger Mann vereinbart eine private Rentenversicherung mit einer HiZV in Höhe von 80 % der Rente der versicherten Person für die ebenfalls 40-jährige Frau. Der Mann erhält ab Renteneintritt eine monatliche Rente von 240 EUR. Verstirbt er, erhält seine Frau eine Rente in Höhe von 192 EUR (80 % von 240 EUR) lebenslänglich ausgezahlt.
Die Hinterbliebenenzusatzversorgung ist nicht identisch mit der Rentengarantiezeit.