Besondere Form der
Haftpflichtversicherung, die Schäden aufgrund des Verhaltens eines Hundes absichert. Zwar besteht bereits durch bloße Haltung eines Hundes eine Verschuldenshaftung, doch es besteht kein Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung. Versichert ist auch der Tierhüter, der nicht gewerbsmäßig auf das Tier aufpasst oder dieses betreut.
Jagdhunde sind meist über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung versichert und müssen deshalb nicht gesondert versichert werden. Kampfhunde werden i. d. R. gegen Zuschläge versichert oder abgelehnt.