Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es drei typische Leistungsarten. So gehören zur ambulanten Heilbehandlung (niedergelassene Praxis) z. B.
- ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik und Strahlentherapie;
- Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden;
- Heilmittel wie z. B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden;
- Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.;
- Vorsorgeuntersuchungen;
- psychotherapeutische Behandlungen.
Zur stationären Heilbehandlung (Krankenhaus) gehören unter anderem
- Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte;
- Wahlleistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie eine Chefarztbehandlung.
Zur zahnärztlichen Heilbehandlung gehören z. B.
- zahnärztliche Behandlungen;
- Zahnersatz;
- kieferorthopädische Behandlungen.
Sind alle drei Leistungsarten versichert, liegt eine sog. "Vollversicherung" vor. Weitere wahlweise Leistungsarten sind das
- Krankenhaustagegeld;
- Krankentagegeld;
- Sterbegeld.