Private Krankenversicherung - Leistungen

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es drei typische Leistungsarten. So gehören zur ambulanten Heilbehandlung (niedergelassene Praxis) z. B.

  • ärztliche Beratungen, Untersuchungen, Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik und Strahlentherapie;
  • Arznei- und Verbandmittel, die ärztlich verordnet wurden;
  • Heilmittel wie z. B. Heilbäder, Inhalationen, Massagen, Wärme- und Lichtbehandlungen, die ärztlich verordnet wurden;
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hör- und Sprechgeräte, Gehhilfen usw.;
  • Vorsorgeuntersuchungen;
  • psychotherapeutische Behandlungen.

Zur stationären Heilbehandlung (Krankenhaus) gehören unter anderem

  • Regelleistungen wie Unterbringung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung, Operationen und Nebenkosten, Sachkosten für Strahlentherapie, Herz-Lungen-Maschine, Herzschrittmacher, künstliche Niere, Arzneien, Verbandmaterial und Transporte;
  • Wahlleistungen wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie eine Chefarztbehandlung.

Zur zahnärztlichen Heilbehandlung gehören z. B.

  • zahnärztliche Behandlungen;
  • Zahnersatz;
  • kieferorthopädische Behandlungen.

Sind alle drei Leistungsarten versichert, liegt eine sog. "Vollversicherung" vor. Weitere wahlweise Leistungsarten sind das

  • Krankenhaustagegeld;
  • Krankentagegeld;
  • Sterbegeld.

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