Private Rentenversicherung - Steuern

Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungen gehören als wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften und sind deshalb einkommensteuerpflichtig (§ 22 EStG). Leibrenten sind als "sonstige Einkünfte" mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Der Ertragsanteil wird mit einem Prozentsatz aus den jährlichen Renten errechnet. Dieser Satz richtet sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn und bleibt für die Dauer des Rentenbezugs unverändert.

Die folgende Tabelle gibt einige der zurzeit gültigen Ertragsanteile wieder:
Alter bei Rentenbeginn     Ertragsanteil in %
55 Jahre 26
60 Jahre 18
65 Jahre 22
70 Jahre 15
75 Jahre 11
80 Jahre 8


Vom Ertragsanteil werden noch bestimmte Pauschalbeträge abgezogen. Der dann verbleibende Betrag ist in der Praxis aber steuerfrei, wenn er den Grundfreibetrag nicht übersteigt.

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