Rechtsschutzversicherung - Allgemeines

Eigenständiger Versicherungszweig, der die Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Auseindersetzungen in bestimmten Rechtsgebieten absichert. Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000).

Die Rechtsschutzversicherung wird in folgenden Formen angeboten. Diese Angebotsformen können als Pakete für bestimmte Alltagsbereiche oder Berufsgruppen betrachtet werden.

  • Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine;
  • Fahrer-Rechtsschutz;
  • Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz;
  • Privat-Rechtsschutz für Selbstständige;
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige;
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige;
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige;
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken;
  • Verkehrs-Rechtsschutz.

Der Geltungsbereich einer Rechtsschutzversicherung ist weltweit (§ 6 ARB), wenn

  • der Auslandsaufenthalt eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreitet;
  • nicht beruflich veranlasst ist;
  • weder im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf noch mit einem Immobilienverkauf steht (hierunter fallen auch sogenannte Timesharing-Verträge).

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