werden, benötigen ein Zertifikat durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ziel der Zertifizierung ist es, den Finanzämtern die Entscheidung über die Anerkennung der Verträge abzunehmen und dem Bürger bereits bei Vertragsabschluss Sicherheit über die Förderungsfähigkeit zu geben. Bestehende Verträge, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, können nach entsprechender Umstellung in die Förderung einbezogen werden. Erhält ein Produkt kein Zertifikat, kann dieser Vertrag auch nicht gefördert werden.
Zertifizierbare Verträge weisen die folgenden Merkmale auf:
- Zu Beginn der Rentenzahlung müssen mindestens die bis dahin eingezahlten Beiträge zugesichert werden;
- Entnahmen aus dem Guthaben sind grundsätzlich möglich, müssen aber bis zum Beginn der Rentenzahlung wieder eingezahlt werden;
- Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr;
- Die einmal begonnenen Rentenzahlungen müssen lebenslang erfolgen.
Nur Anlageformen, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden von der BaFin als förderwürdige Anlageform zertifiziert. Diese Verträge können zudem nicht abgetreten oder gepfändet werden. Ferner erfolgt keine Anrechnung des erreichten Guthabens auf eine ggf. beantragte Arbeitslosen- und Sozialhilfe.