Vollständige Zerstörung einer beschädigten Sache, sodass auch eine Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar oder unmöglich ist. In der Praxis werden drei Totalschadenbegriffe unterschieden:
Technischer Totalschaden, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist;
unechter Totalschaden, wenn eine Reparatur dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann;
wirtschaftlicher Totalschaden, wenn die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen.
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