Bei der dynamischen Unfallversicherung werden die Beiträge und Leistungen vereinbarungsgemäß an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst („dynamisiert“). Es gibt verschiedene Dynamisierungsmodelle, nach denen sich die
Versicherungssumme
- entsprechend der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge;
- jeweils um einen bestimmten Prozentsatz der Grundsumme;
- jeweils um einen bestimmten Prozentsatz der bereits erreichten Versicherungssumme
erhöht. In all diesen Fällen steigt der Beitrag im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssumme.
Ein Widerruf der Dynamik kann zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen, spätestens jedoch nach Unterrichtung über die Erhöhung.