Versicherungsgesellschaft

Unternehmen in Gesellschaftsform, das die Absicherung von bestimmten Gefahren innerhalb eines Kollektivs gegen Zahlung von Beiträgen der Kollektivmitglieder betreibt ("Risikoausgleich"). Versicherungsunternehmen können für alle Versicherungsarten und -zweige betrieben werden. Für private Versicherungsgesellschaften sind lediglich die Rechtsformen einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) möglich.

Alle im Inland tätigen Versicherungsunternehmen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Um ein Versicherungsunternehmen zu betreiben, bedarf es der Genehmigung durch die Versicherungsaufsichtsbehörde und damit verbunden des Geschäftsplanes. Ist dieser nicht plausibel, wird die Erlaubnis zur Gründung verweigert.

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