Versicherungsverträge weisen folgende Kosten auf, deren Anteil allerdings je nach Versicherungszweig schwankt:
- Abschlusskosten für Provisionen und Courtagen; ggf. Arztkosten, Sachkosten der Antragsbearbeitung, Werbungskosten usw.
- Inkassokosten für den Einzug der Versicherungsbeiträge
- Verwaltungskosten für die Bearbeitung laufender Verträge, Leistungsprüfung und -erbringung sowie sonstige Verwaltung
Die Kosten werden kalkulatorisch i. d. R. gleichmäßig auf die Laufzeit der Verträge verteilt, auch wenn sie in der Praxis überwiegend zu Beginn des Vertrages anfallen.