Vorsatz
Zielstrebiges Handeln auf ein bestimmtes Ergebnis hin. Schäden aufgrund vorsätzlicher Handlung – wie z. B. das bewusste Verbrennen von Hausrat („vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls“) – sind generell nicht versicherbar.
Versicherungsschutz besteht allerdings für Schäden die zwar vorsätzlich, aber zur Abwendung oder Minderung eines noch größeren Schadens verursacht werden (Pflicht des Versicherungsnehmers zur Schadenabwehr und -minderung).