Eine
Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Aktiengesetz. Das Gesellschaftskapital, mit dem die AG haftet, muss mindestens 50.000 EUR betragen..
Aktien können entweder als Nennbetragsaktien (Nennwertaktien) oder als Stückaktien, die keinen Nennwert sondern einen definierten Anteil am Grundkapital dokumentieren, vergeben werden. Der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1,- EUR nicht unterschreiten.
Organe der Aktiengesellschaft sind die
Hauptversammlung (HV), der
Aufsichtsrat und der
Vorstand (Direktion). Jede Aktiengesellschaft benötigt eine Satzung (Statut, Gesellschaftsvertrag), die rechtlich festgelegte Angaben enthalten muss.
Der Vorstand hat über jedes Geschäftsjahr die Jahresbilanz mit
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), den Anhang (Jahresabschluss) und den Lagebericht aufzustellen. Im Regelfall ist dieser von Abschlussprüfern zu prüfen (Jahresabschlussprüfung) und nach Feststellung zu veröffentlichen (Publizität) und der Hauptversammlung (HV) vorzulegen, die dann über die Verwendung des Bilanzgewinns beschließt.