Aktien sind verbriefte Anteile am Grundkapital einer
Aktiengesellschaft. Die Beteiligung wird in Form einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde ist ein
Wertpapier, d.h. die Rechte aus diesem Papier werden mit der Urkunde geltend gemacht oder auf andere übertragen.
Aktien gehören zu den sogenannten Effekten, die an der Börse gehandelt werden. Die Zulassung und der Handel dort unterliegen den Vorschriften des Börsengesetzes. Unterschieden werden Inhaber- und
Namensaktien. Bei den Inhaberaktien kann der aktuelle Besitzer die Rechte aus dem Papier geltend machen, bei den Namensaktien wird der jeweilige Besitzer namentlich im Aktienregister des Unternehmens erfasst. Beide sind normalerweise Stammaktien, die dem Besitzer alle Rechte garantieren, die ihm gemäß Aktiengesetz zustehen, z.B. das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und das Recht auf den Bezug
junger Aktien oder von
Gratis-Aktien, die herausgegeben werden, wenn das Kapital der Gesellschaft erhöht wird.
Die Aktienrendite, errechnet sich aus dem Verhältnis von Dividendenausschüttung zum Kurs der Aktie. Aktien sind ein Mittel zur Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Aus dem Aktienkurs ergibt sich ein Indikator zur Beurteilung eines Unternehmens, das
Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV).