Bei einem
Aktiensplit werden die
Aktien der Gesellschaft in einem festgelegten Verhältnis
geteilt. Entsprechend dazu teilt sich auch der Kurs der Aktien zu diesem Termin im gleichen Verhältnis. Ohne eine Veränderung des Börsenwertes wird also die Anzahl der ausgegebenen Aktien erhöht. Für den Anleger bedeutet dies, dass er eine größere Anzahl von Aktien zum unveränderten Gegenwert im Depot hält. Ein Aktiensplit muss von der Hauptversammlung genehmigt werden.
Das Gegenteil eines Aktiensplits ist eine
Aktienzusammenlegung.