Ebenso wie Aktien sind auch
Anleihen Wertpapiere, die normalerweise an der Börse gehandelt werden und einen schuldrechtlichen Anspruch auf:
- Zahlung eines zeitabhängigen Entgeltes (Zinszahlung) bzw.
- Rückzahlung des überlassenen Kapitals (Tilgung)
entweder als Schuldbuchforderung oder in Form einer Urkunde verbriefen. Der
Mantel verbrieft dann das Hauptrecht des Inhabers, der
Bogen die Nebenrechte wie z.B. Zinsansprüche.
Im Gegensatz zum Inhaber von Aktien hat der Inhaber einer Anleihe keine Besitzrechte. Die
Emission von Anleihen läuft meist über ein Bankenkonsortium. Für die Emission von Anleihen bedarf es der Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft; entscheidend ist die angemessene Besicherung, oft in Form von erstrangigen Grundpfandrechten.
Anleihen werden
- von der öffentlichen Hand (Bundes-, Länder- u.a. Anleihen, Bundesschatzbriefe),
- von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Banken (Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Bankschuldverschreibungen) sowie
- von der gewerblichen Wirtschaft (Industrieobligationen)
ausgegeben.