Die Verwahrung, Verwaltung und der Verkauf von Fondsanteilen verursachen Kosten für die Investmentgesellschaften. Diese Kosten legen diese auf den Anleger in Form eines
jährlichen Verwaltungskostenbeitrages direkt aus dem Sondervermögen des Fonds an die Investmentgesellschaft um.
Die
Depotkosten der Bank, bei welcher die Wertpapiere hinterlegt sind, werden ebenfalls dem Sondervermögen belastet. Die Kosten für Verkaufsprovisionen an z.B. Makler oder verkaufende Banken werden durch den sogenannten
Ausgabeaufschlag abgedeckt, der einmalig beim Kauf der Fondsanteile (auch bei
Aktien) erhoben wird. Der Ausgabeaufschlag liegt in der Regel zwischen 0 % (
No-Load-Fonds) und 5,25 %.
Bei einem Umtausch von Anteilen direkt bei der Fondsgesellschaft wird meist der bereits gezahlt Ausgabeaufschlag angerechnet bzw. es werden Sonderkonditionen eingeräumt, wenn man in einem bestimmten Zeitraum wieder in diesem Fonds investiert (
Wiederanlagerabatt).