Bei Investmentfonds gibt es zwei Arten der Ertragsverwendung:
- ausschüttend bzw.
- thesaurierend.
Ausschüttende Fonds zahlen die von ihnen erwirtschafteten Erträge zum Teil oder sogar komplett an ihre Anleger aus. Die Ausschüttung findet zu einem
festen Ausschüttungstermin - in der Regel jährlich - statt.
Die Ausschüttung umfasst gewöhnlich die sogenannten
ordentlichen Erträge in Form von vereinnahmten Zinsen,
Dividenden, Mieten o.ä..
Da zum Zeitpunkt der Ausschüttung Kapital aus dem Fondsvermögen herausgenommen wird, verringert sich das Fondsvermögen und damit auch der Anteilspreis eines Fonds.
Bei einer Verwahrung in Deutschland unterliegt die Ausschüttung unabhängig vom Emissionsort des Fonds der Kapitalertragsteuer. Bei einer Verwahrung außerhalb Deutschlands unterliegen die Erträge der Einkommensteuer und ggf. einer Quellensteuer. Der einkommensteurpflichtige Ertrag, der vom Ausschüttungsbetrag abweichen kann, wird dem Anleger von der
Fondsgesellschaft mittgeteilt.