Die
Dividende ist der Anteil am Gewinn einer
Aktiengesellschaft (AG), die an die Aktionäre ausgezahlt werden. Rechtsgrundlagen hierfür sind zum einen das
Aktiengesetz und zum anderen die
Satzung des betreffenden Unternehmens. Über die Höhe der Dividende entscheidet die Hauptversammlung der AG aufgrund eines Vorschlags des Vorstands.
Die Dividendenpolitik der Unternehmen kann entweder auf die Anteilseigner ausgerichtet sein und versuchen, eine möglichst hohe Dividende auszuschütten (
Shareholder Value), oder versuchen, den größten Teil des Gewinns im Unternehmen zur Investition zu belassen. Die Rendite, die mit Dividenden erwirtschaftet wird, ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Aktienkurs und der pro Aktie ausgeschütteten Dividende. Am ersten Tag nach der Dividendenausschüttung erscheint der betreffende Börsenkurs mit dem Zusatz "exDIV" (steht für "ex Dividende").
Inländische Dividenden unterliegen den Bestimmungen der
Abgeltungsteuer, ausländische Dividenden werden steuerlich wie inländische Kapitalerträge angesehen, ausländische Quellensteuer kann u.U. angerechnet werden.