Börsengehandelte Papiere können von der Geschäftsführung der jeweiligen
Börse zeitweilig ausgesetzt werden. Geregelt ist die
Aussetzung in der jeweiligen Börsenordnung des Handelsplatzes und in deren Geschäftsbedingungen.
Handelsaussetzungen kommen i.d.R. vor, wenn der Handel nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann sowie zum
Schutz der Investoren. Mit der Möglichkeit der Handelsaussetzung kann die Börse auf "
besondere Umstände im Bereich des Emittenten" reagieren.
Welche Wertpapiere wann, warum und wie lange ausgesetzt sind, erfährt der Investor über Bekanntmachungen der jeweiligen Wertpapierbörse.
Bei der Handelsaussetzung von
ausländischen Aktien reagieren die inländischen Börsen i.d.R. nur auf die Kursaussetzung an der jeweiligen Heimatbörse des Unternehmens.