Cap

Als Cap bezeichnet man die Obergrenze für Zinshöhen. Diesem Begriff begegnet der Anleger zum einen bei variabel verzinsten Anleihen (den sogenannten Floatern) sowie im Bereich der Baufinanzierung:

  • Cap-Floater begrenzen den Zinsanstieg nach oben. Steigt das Zinsniveau über die vereinbarte Obergrenze, so hat der Kapitalgeber das Nachsehen. Für dieses Risiko erhält er eine höhere Grundverzinsung.
  • In der Baufinanzierung lässt sich mit der Vereinbarung einer Cap-Grenze ein Kompromiss zwischen festen und variablen Zinsen bilden. Steigen die Zinsen, bleibt das Risiko für den Kreditnehmer dennoch überschaubar, da der Anstieg nach oben begrenzt ist.

Der Begriff Cap hat darüberhinaus eine zweite Wortbedeutung: In den Begriffen Small Cap oder Mid Cap bezeichnet "Cap" den Grad der Kapitalisierung ("Capitalisation") und damit der Größe eines Unternehmens.

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