Als
Depotbanken bezeichnet man Kreditinstitute, bei denen die Sondervermögen (z.B. Wertpapiere) von Investmentfonds in Wertpapierdepots hinterlegt werden. Hintergrund ist eine Regelung im Investmentgesetz, nach der eine Kapitalanlagegesellschaft das ihr anvertraute Sondervermögen (Fondsvermögen) nicht selbst verwahren darf. Vielmehr muss es bei einer unabhängigen Bank - der Depotbank - deponiert werden.
Die Depotbank ermöglicht den Zugang an die Börsen und übernimmt bei der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen die Umbuchung der Wertpapiere in die entsprechenden Depots. Dafür erhebt die Depotbank von der
Fondsgesellschaft eine
Depotgebühr.