Die
Depotgebühr fällt für die Verwahrung und Verwaltung der
Wertpapiere in einem Wertpapierdepot an. Sie wird ähnlich der
Kontoführungsgebühr monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgerechnet. Die Höhe der Depotgebühr richtet sich nach den zu verwaltenden Wertpapieren und deren Wert. Sie ist zumeist in einem
Promillesatz ausgedrückt. Bei Depotgebühren fällt der volle Mehrwertsteuersatz an.
Banken und Kapitalanlagegesellschaften (
Fondsgesellschaften) verzichten teilweise auf die Depotgebühr bei
Anleihen oder
Fonds aus dem eigenen Haus oder aus dem Finanzverbund.
Bundesschatzbriefe und Bundesfinanzierungsschätze werden bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH kostenfrei geführt. Einige Banken verzichten auch für Bundespapiere auf Depotgebühren.