Finanzberater beraten Kunden über
Geldanlagen,
Versicherungen und
Kredite. Eine solche Beratung kann einmalig aus einem gegebenen Anlass stattfinden oder dauerhaft im Rahmen einer systematischen Finanzplanung erfolgen. Qualifizierte Berater erkundigen sich dabei ausführlich nach den persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Bedingungen des Interessenten, erfragen seine persönliche Risikoneigung, stellen keine unrealistischen Renditen in Aussicht und unterbreiten verschiedene Vorschläge.
Finanzberater können selbstständig oder in Finanzvertrieben arbeiten. Sie verfügen normalerweise über eine Bank-, Versicherungs- und/oder über eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung.
Finanzberater, die Investmentfonds empfehlen und verkaufen, benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, wogegen Finanzberater, die Beratungen im Hinblick auf den Kauf und Verkauf aller auf dem Markt angebotenen Finanzdienstleistungen (z.B
Aktien) durchführen, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (
BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz benötigen.