Fondsbericht

In Deutschland müssen für jeden Fonds von den Investmentgesellschaften zum Ende und in der Mitte eines Geschäftsjahres Fondberichte erstellt und dem Anleger auf Verlangen kostenlos zugestellt werden. Wie ein solcher Rechenschaftsbericht auszusehen hat, ist europaweit durch die EU-Investment-Richtlinie und das Auslandsinvestment-Gesetz geregelt. Die Berichte müssen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.

Der Fondsbericht umfasst im Wesentlichen die vergangenheits- und stichtagsbezogene Darstellung der drei Bereiche:

  1. Vermögensaufstellung,
  2. Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie
  3. Entwicklung des Sondervermögens.
Die zukünftige Entwicklung des Fonds lässt sich aus dem Bericht nicht ablesen.

Suche

Persönliche Beratung

Lassen Sie sich von uns persönlich und individuell beraten. Für Sie und Ihre Themen engagieren wir uns gerne und finden so die optimale Lösung für Ihre Anliegen.

Versicherungsoptimierung

Ihre Versicherungen werden von unseren Fachleuten umfangreich analysiert und Sie erhalten schriftlich Vorschläge zur Optimierung bei Leistung und Beitrag. Natürlich kostenlos, für: Mehr Sicherheit. Weniger Kosten.

Mitgliedschaft

Profitieren auch Sie von den vielfältigen Vorteilen, die Ihnen der VWA e.V. und seine Kooperationspartner bieten. Werden Sie Mitglied, beziehen Sie Leistungen und Services und sparen Sie in vielen Bereichen bares Geld.

AIG Europe Limited
Allianz Versicherungen
Alte Leipziger Versicherungen
Axa Versicherungen
Badische Versicherungen
Condor Versicherungen
D. A. S. Rechtsschutzversicherung
DMB Rechtsschutz
ERGO Versicherungen
Generali Versicherungen
Gothaer Versicherungen
HDI Versicherung AG
InterRisk Vienna Insurance Group
VKB Versicherungskammer Bayern
KS/Auxilia Rechtsschutz
Mannheimer Versicherungen
Rhion Versicherungen
R+V Versicherung
Swiss Life AG
WÜBA
Wüstenrot & Württembergische AG
Zurich Versicherung