In Deutschland müssen für jeden
Fonds von den
Investmentgesellschaften zum Ende und in der Mitte eines Geschäftsjahres
Fondberichte erstellt und dem Anleger auf Verlangen kostenlos zugestellt werden. Wie ein solcher
Rechenschaftsbericht auszusehen hat, ist europaweit durch die EU-Investment-Richtlinie und das Auslandsinvestment-Gesetz geregelt. Die Berichte müssen im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden.
Der Fondsbericht umfasst im Wesentlichen die vergangenheits- und stichtagsbezogene Darstellung der drei Bereiche:
- Vermögensaufstellung,
- Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie
- Entwicklung des Sondervermögens.
Die zukünftige Entwicklung des Fonds lässt sich aus dem Bericht nicht ablesen.