Giro­sammel­verwah­rung

Die Girosammelverwahrung ist die gesetzliche Regelverwahrung von Wertpapieren in einem Wertpapierdepot. Der Inhaber des Depots hinterlegt darin Wertpapiere, die sein Miteigentum nach Bruchteilen an einem Wertpapiersammelbestand darstellen.

Zentraler Sammelverwahrer für Wertpapiere in Deutschland ist das Unternehmen Clearstream International.

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