Wertpapiere werden in der Regel bei einer Bank auf einem Depotkonto, kurz
Depot genannt, verwahrt. Für die Aufbewahrung und Verwaltung der Wertpapiere bezahlt der Kunde Gebühren an seine Bank. Diese Gebühren umfassen nicht die Transaktionsgebühren.
Die Verwaltung umfasst das Einziehen von
Dividenden und Zinsen sowie die Ausübung von Bezugsrechten. Banken bieten den Depotinhabern auch an, das Stimmrecht für alle im Depot verwahrten
Aktien bei der Hauptversammlung für sie wahrzunehmen. Dieses sogenannte
Depotstimmrecht verschafft den Banken eine machtvolle(re) Position auf den Hauptversammlungen und wird von Experten und Aktionärsschutzgemeinschaften kritisch gesehen.
Unterschieden wird bei Depots zwischen der
Girosammelverwahrung, bei der der Aktionär lediglich einen Eigentumsanteil an einem Gesamtbestand von bestimmten Wertpapieren erwirbt, und der
Streifbandverwahrung, bei der die Wertpapiere als realer Gegenstand mit einem Streifband versehen, das den Namen des Kunden trägt, im Tresor der Bank liegen.