Unter
Insiderinformationen versteht man sämtliche nicht öffentlich bekannten Umstände, die sich auf
Emittenten von
Wertpapieren oder auf die jeweiligen Wertpapiere direkt beziehen und dazu geeignet sind, bei Bekanntwerden maßgeblichen Einfluss auf die Kurse oder Preise der Papiere auszuüben.
Die entsprechenden Umstände müssen zudem noch nicht einmal tatsächlich eingetreten sein. Es reicht bereits aus, wenn eine hohe
Wahrscheinlichkeit des Eintritts anzunehmen ist.