Seit dem 22. April 2003 gelten auch in Deutschland die
International Security Identification Numbers (ISIN) für
Wertpapiere. Sie dienen der einfachen Identifizierbarkeit von Wertpapieren. Die ISIN sollten eigentlich die bereits 1955 eingeführten
Wertpapierkennnummern (WKN) ersetzen, aus praktischen und technischen Gründen werden die WKN aber parallel weiter verwendet. So erhalten neue Wertpapiere bei ihrer Zulassung heutzutage in der Regel sowohl eine ISIN als auch eine WKN.
Die ISIN ist zwölfstellig und besteht aus einem Ländercode (hierzulande: DE), einer neunstelligen nationalen Kennziffer und einer Prüfziffer. Für eine deutsche
Aktie könnte eine ISIN beispielsweise DE 000802200 5 lauten. Um den Übergang zu vereinfachen, wird die alte WKN in der Form in die neue ISIN überführt, dass ein DE vorgesetzt und linksbündig Nullen ergänzt werden. Somit lautete die WKN aus dem Beispiel 802200.