Als
junge Aktien bezeichnet man Anteile an
Aktiengesellschaften, die im Zuge einer
Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Der Nennwert der ausgegebenen jungen Aktien - das genehmigte Kapital - darf 50 % des bisherigen Grundkapitals nicht überschreiten. Altaktionären steht über
Bezugsrechte ein
Vorkaufsrecht zu.
Mit Ablauf des ersten Geschäftsjahres nach einer Kapitalerhöhung (und einer etwaigen Dividendenausschüttung) werden junge Aktien den alten Papieren gleichgestellt.