Beim
Leerverkauf (engl.: short sale) verkauft der
Leerverkäufer (engl.: short-seller)
Aktien bzw. andere handelbare Rechte oder auch Rohstoffe wie etwa Gold, ohne Eigentum daran zu haben. Er
spekuliert dabei auf fallende Kurse und damit auf einen Rückkauf zu einem niedrigeren Preis.
Da der Leerverkäufer faktisch Aktien besitzen muss, um sie zu verkaufen, leiht er sich diese für den Zeitraum, bis er seine sog.
short-position durch eigene Aktien schließen muss, von z.B. Versicherungen oder Pensionskassen. Diese berechnen dafür Leihgebühren und generieren so einen
Zusatzertrag aus i.d.R. strategisch und langfristig angelegten Aktienpaketen. Geht die Spekulation auf, ist die Differenz zwischen Verkaufskurs und dem dann niedrigeren Kaufkurs abzüglich der Transaktionskosten und der Leihgebühr der Gewinn des short-sellers. Bei steigenden Kursen ist das
Verlustrisiko dagegen tendenziell unbegrenzt.