Der
regulierte Markt ist ein organisierter Markt sowie ein gesetzlich geregeltes Börsensegment. Die Zulassungsvoraussetzungen zum regulierten Markt und die aus der Zulassung folgenden Pflichten sind im
Börsengesetz, in der
Börsenzulassungsverordnung, im Wertpapierprospektgesetz, im
Wertpapierhandelsgesetz sowie in der
Börsenordnung geregelt.
Der regulierte Markt besteht seit 1. November 2007. Seine Vorgänger waren der geregelte Markt und der amtliche Markt. Alle
Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 einem der beiden fusionierten Segmente angehörten, wurden automatisch in den regulierten Markt aufgenommen.
Für die Zulassung am regulierten Markt gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss seit mind. seit drei Jahren existieren;
- Der voraussichtliche Kurswert oder - falls dieser nicht geschätzt werden kann - das Eigenkapital des Unternehmens muss mind. 1,25 Mio. EUR betragen;
- Das Unternehmen muss mindestens 10.000 Aktien emittieren;
- Der Streubesitzanteil muss mind. 25 % betragen;
- Das Unternehmen muss einen Zulassungsprospekt mit Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung für mind. drei Jahre vorlegen können.
Nach der Zulassung hat der
Emittent folgende Folgepflichten:
- Veröffentlichung eines Jahresabschlusses;
- Veröffentlichung eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres;
- verschiedene Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz.