Fondsanteile können grundsätzlich in einer Summe oder in Raten zurückgezahlt werden. Die Auszahlung in Raten kann als
Rückzahlung von genau definierten Anteilen gestaltet werden, d.h. der Anleger erhält je nach Rückzahlungspreis am Tag der festgelegten Auszahlung einen anderen Betrag.
Alternativ kann für die Auszahlung ein fester Betrag vereinbart werden, für den dann jeweils die erforderliche Menge an Anteilen verkauft wird. Diese Gestaltung birgt in Zeiten sinkender Kurse die Gefahr, dass das Fondsvermögen zu schnell aufgebraucht wird. Wird hingegen eine genau definierte Menge an Anteilen ausgezahlt, so wird dem Kunden der sinkende Wert seines Vermögens bewusst und er kann ggf. gegensteuern.
Grundsätzlich können Auszahlungen entweder kapitalerhaltend oder mit
Kapitalverzehr erfolgen. Kapitalverzehr bedeutet, dass das der Ausschüttung zugrunde liegende Anlagekapital als Rente zusammen mit der Ertragsausschüttung "verbraucht" wird.