Ein
Sparplan bedeutet, regelmäßig einen festen Betrag anzulegen.
Der Anleger hat hierzu eine Vielzahl von Möglichkeiten: von Sparplänen bei
Banken über Sparpläne von
Fondsgesellschaften bis hin zu Sparplänen bei privaten Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften.
Erträge aus diesen Sparplänen, die den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR bei Ledigen und 1.602 EUR bei zusammen veranlagten Eheleuten übersteigen, unterliegen den Regelungen zur
Abgeltungsteuer.
Der Vorteil eines Sparplans liegt darin, dass durch eine
feste Sparrate die monatlichen Ein- und Ausgaben fest geplant werden können. Ein weiterer Vorteil: Durch kleine, immer wiederkehrende Ratenzahlungen können Ziele erreicht und ein Kapital aufgebaut werden, über das der Anleger aus dem Stehgreif in der Regel nicht verfügt.