Die
Streifbandverwahrung ist eine Sonderverwahrung. Hier verpflichtet sich der Verwahrer, Wertpapiere des Hinterlegers unter äußerlich erkennbarer Bezeichnung jedes Hinterlegers gesondert von seinen eigenen Beständen und deren Dritter aufzubewahren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Wertpapiere handelt, die nicht zur
Girosammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassen sind, oder wenn der Hinterleger die gesonderte Aufbewahrung verlangt. Dies bedeutet, dass der Hinterleger auch physisch dieselben Wertpapiere mit z.B. den gleichen Nummer oder Buchstabenkennzeichnungen wieder zurückbekommt. Eine solche Aufbewahrung ist üblicherweise teurer als die Girosammelverwahrung.