Wertpapiere sind im weitesten Sinn alle Urkunden, in denen ein privates Recht verbrieft ist, zu dessen Ausübung der Besitz an der Urkunde erforderlich ist. Wertpapiere im engeren Sinn sind die Urkunden, bei denen das im Papier verbriefte Recht das Eigentum an dem Papier voraussetzt.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien in Gruppen einteilen. Zu unterscheiden sind
Inhaberpapiere,
Namenspapiere (Rektapapiere) und Orderpapiere.