Namensaktien tragen den Namen des Aktionärs, der zudem im Aktienbuch (auch: Aktienregister) enthalten ist. Im Gegensatz dazu sind
Inhaberaktien gleichsam anonym. Wer über sie verfügt, kann sie verkaufen. Für den Handel mit Namensaktien ist eine Vollmacht für die Übertragung des Papiers (
Blankoindossament) sowie eine Umschreibung im Aktienbuch erforderlich.
Legt die
Aktiengesellschaft Wert darauf, sich vor fremdem Einfluss und Übernahme zu schützen, kann sie sogenannte
vinkulierte Namensaktien ausgeben, bei denen der Handel der vorherigen Zustimmung der Aktiengesellschaft bedarf.