Antragsablehnung

Nichtversicherung einer angetragenen Gefahr durch die Versicherungsgesellschaft.

Die Antragsablehnung kann für den Antragsteller schwerwiegende Folgen haben, da er die Ablehnung bei erneuten Anträgen auch bei anderen Gesellschaften angeben muss. Das erschwert i. d. R. die Antragsannahme bei anderen Gesellschaften. Wenn ein Antrag wegen der Gesundheitssituation problematisch erscheint, sollte zunächst eine unverbindliche Auskunft über die Annahmerichtlinien der Gesellschaft eingeholt werden, um den Nachteilen einer Ablehung des Antrags vorzubeugen.

Soll der Vertrag der Altersvorsorge dienen, ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung eine gute Alternative, da hier auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Besteht bereits eine Risikolebensversicherung, kann aus demselben Grund das Umtauschrecht genutzt werden.

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